Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
Wofür wir stehen
ekomia ist ein kleines Unternehmen. Wir haben keine Compliance-Abteilung und kein eigenes Rechtsteam. Was wir haben, ist eine klare Haltung: Jeder Mensch, der mit ekomia in Berührung kommt – als Mitarbeiter, als Kunde, als Lieferant – verdient faire, sichere und respektvolle Bedingungen.
Diese Seite beschreibt unsere öffentliche Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte, die wir im Rahmen unserer B Corp Rezertifizierung nach Standards V2.1 eingehen.
Unsere Verpflichtung
ekomia GmbH verpflichtet sich zur Achtung der Menschenrechte – in der eigenen Organisation, in der Lieferkette und in allen Geschäftsbeziehungen. Diese Verpflichtung richtet sich nach drei international anerkannten Rahmenwerken:
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Wir orientieren uns an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP). Das bedeutet konkret: Wir erkennen unsere unternehmerische Verantwortung an, tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte zu erkennen, zu vermeiden, zu mindern und – soweit erforderlich – zu beheben.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Wir verpflichten uns zur Achtung der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) verankerten Rechte. Dazu zählen unter anderem das Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen, gleichen Lohn ohne Diskriminierung, Vereinigungsfreiheit und Schutz der Privatsphäre.
ILO-Erklärung über grundlegende Rechte bei der Arbeit
Wir verpflichten uns zur Einhaltung der fünf grundlegenden Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO):
- Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen
- Abschaffung aller Formen von Zwangsarbeit (einschließlich moderner Sklaverei)
- Wirksame Abschaffung der Kinderarbeit
- Beseitigung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
- Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld
Geltungsbereich
Diese Verpflichtung gilt für alle Bereiche unserer Tätigkeit: für unser Team in Berlin, für unsere Lieferanten und Hersteller in der EU sowie für unsere Kunden. Sie wird im Rahmen unserer jährlichen Nachhaltigkeitsüberprüfung bewertet.
Verantwortung
Die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei beiden Geschäftsführern. ekomia wird von Rolf und Jekaterina Piechura gemeinsam geführt, mit jeweils 50 % der Anteile. Entscheidungen werden gemeinsam getroffen – das gilt auch für dieses Thema.
Fragen und Rückmeldungen
Wenn du Hinweise, Fragen oder Rückmeldungen zu diesem Thema hast, schreib uns unter service@ekomia.de.
Berlin, Juni 2025
Rolf Piechura & Jekaterina Piechura
Geschäftsführung ekomia GmbH